hight
Home Unternehmen Events Referenzen Links Impressum AGB
height
AGB
height
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss:
1.1. Der Vertrag kommt zustande durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages bzw. bei Kaufleuten durch schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer.
1.2. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet, die der Auftragnehmer als solche entgegennimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung der Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber widerspruchslos beginnt.

2.Konzepte / Vorschläge / Angebote
2.1. Vorschläge, Konzeptionen oder Angebote bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung weder vollständig noch teilweise vervielfältigt und zu Zwecken des Wettbewerbs unbefugt genutzt oder weitergereicht werden. Bilder, Entwürfe, Fotos, Prospekte unterliegen dem Urheberrechtschutz. Die Nutzung ist nur möglich nach einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung eines Nutzungshonorars.

3. Änderungsvorbehalt
3.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich des Programms (z.B. bei Ausfall vorgesehener Künstler oder Systeme) und die Versorgung mit Speisen und Getränken zu ändern, soweit hierdurch der Wert der ursprünglich vereinbarten Leistung gegenüber der geänderten Leistung nicht nachteilig verändert wird.
In künstlerischer Einflussnahme auf ein Programm, ist der Auftragnehmer frei, insbesondere wenn es der erfolgreichen Umsetzung eines Programms dient.

4. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:
4.1. Mangelnde Sicherstellung des Honorars.
4.2. Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, die zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
4.3. Ausfall vorgesehener Künstler oder Systeme, ohne dass es in zumutbarer Weise, gegen gleiche Vergütung, gelingt, passenden Ersatz zu beschaffen. Im Falle eines berechtigten Rücktrittes durch den Auftragnehmer entfallen jegliche Ansprüche auf Schadenersatz bzw. Entschädigungen. Falls der Rücktritt auf IV. Absatz 3 beruht, schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schadenersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

5. Rücktritt durch den Auftraggeber
5.1. Bis zum Tag vor der Veranstaltung, kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag erklären, dies bedarf aber der schriftlichen Form. Im Falle eines Rücktritts hat der Auftraggeber Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt , statt einer konkreten Schadensberechnung eine angemessene Entschädigung nach V. Absatz 2 zu verlangen.
5.2. In den Fällen von V. Absatz 1, ist der Auftragnehmer berechtigt pauschalierte Rücktrittskosten zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen: Ab dem 13. Tag vor dem Veranstaltungstag 70% vom jeweiligen Veranstaltungs- oder Gagenpreis. Ab dem 3. Tag vor der Veranstaltung 90%. Berechnungsgrundlage für die pauschalierten Rücktrittskosten ist der mit dem Kunden vereinbarte Preis abzüglich der variablen Kosten (Übernachtungs-/Fahrtkosten, etc.) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung der Schadensersatzpauschale zu verlangen, soweit der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer als die verlangte Pauschale ist.

6. Zahlungen, Aufrechnungen, Rückbehaltungen

Auf den vereinbarten Veranstaltungspreis ist auf Verlangen bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Kunden eine Vorauszahlung von 50% zu zahlen, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen ist. Nach Beendigung der Veranstaltung ist der Restbetrag gegen Rechnungsstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder per Überweisung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum auszugleichen. Skontoabzug ist nicht vereinbart.
Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig soweit die Gegenforderung auf dem selben Rechtsverhältnis beruht. Das Entstehen eines Provisionsanspruchs setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus. Die Provision wird berechnet nach der Auftragssumme unter Abzug sämtlicher variabler Kosten.

7. Gewährleistung des Auftraggebers
7.1. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn ein Misserfolg der Veranstaltung auf mangelhafte oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen ist.
7.2. Eine Gewährleistung für den Erfolg und oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Bei Mängel der Veranstaltung kann der Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Unterlässt der Auftraggeber die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
7.3. Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden und Kostenersatz wird ausgeschlossen, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Verursachung anzulasten ist.
7.4. Wenn die Veranstaltung aus Gründen die in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wird, beschränkt sich das Recht des Auftraggebers auf Rücktritt oder Vertragskündigung unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen und Kostenersatz mit der Einschränkung gemäß VII. Absatz 3.
7.5. Mit Auftragserteilung übernimmt der Auftraggeber die Gefahrentragung bei höherer Gewalt. Dies schließt nicht vorhandene Betriebsbedingungen für technische Anlagen und Geräte selbstverständlich ein. Sollte aufgrund von uns nicht zu vertretenden Umständen die Aktion nicht oder nur beschränkt durchgeführt werden können, haftet der Auftraggeber gleichzeitig für das vereinbarte Honorar.

8. Haftung
Der Auftragnehmer hat für alle vermietete Geräte eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Auftraggeber wird entsprechend innerhalb des Angebotes mit anteiligen Prämienkosten belastet. Eine Veranstaltungsversicherung wird vom Auftraggeber abgeschlossen. Die Benutzung aller Geräte geschieht im übrigen auf eigene Gefahr. Eine verkehrsbedingte Verspätung die also nicht auf Verschulden des Auftragsnehmers zurückzuführen ist, ermöglicht dem Kunden keinen Schadenersatzanspruch bzw. keine Minderung.

9.Gerichtsstand
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie mit Personen , die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Duisburg.

10. Schlussbestimmungen
10.1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine solche, die in gesetzlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am nächsten kommt.
10.2. Sämtliche Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. Ordnungsamt, GEMA/GVI, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Stand 13.10.2011

Mimikry Events
Hans-Werner Voltz als Einzelunternehmer
Duisburger Straße 442
47198 Duisburg


 
Eventagentur Mimikry - Duisburgerstr. 442 - D-47198 Duisburg - Tel. (02066) 22 72 75 - Fax (02066) 22 71 67 - eventpost@t-online.de